Garantie

GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Der Hersteller gewährt auf alle Betonfertigteile (Pfosten, Zäune) eine Garantie von 24 Monaten

2. Die Garantie gilt nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung gemäß den Vertragsbedingungen.

3. Bei Produktmängeln reicht der Kunde vor der Montage telefonisch oder per E-Mail eine Reklamation ein. In streitigen Fällen kann der Hersteller die Ware an dem vom Kunden angegebenen Ort inspizieren, um die Rechtmäßigkeit der Garantie festzustellen.

4. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird das fehlerhafte Produkt gemäß den vereinbarten Regeln durch ein neues ersetzt.

5. In besonderen Fällen hat der Hersteller das Recht, eine Reklamation abzulehnen, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Eingangs des Produkts von dem Mangel Kenntnis hatte oder wenn der Mangel unbedeutend ist und den Gebrauchswert des Produkts nicht mindert.

6. Überprüfen Sie vor der Installation des Zauns die Übereinstimmung der Elemente mit dem Vertrag und beschweren Sie sich gegebenenfalls sofort beim Verkäufer. In einer Situation, in der der Kunde die Ware vom Hersteller erhält, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung (Menge, Qualität, Musterkonformität) zu überprüfen. Uneingeschränkt erhaltene Ware gilt als frei von sichtbaren Mängeln.

7. Während der Garantiezeit haftet der Hersteller nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Zauns oder mechanische Schäden entstehen. Schäden aufgrund unvorhergesehener zufälliger Unfälle, z. B. Naturkatastrophen wie Stürme und Winde über 22 m / s, können nicht beanstandet werden.

8. Die Elemente sind zur Verwendung als nicht strukturelle Elemente vorgesehen.

9. Betonzaunelemente können nur zur Installation von Zäunen mit einer maximalen Höhe von 2,16 m über dem Niveau des angrenzenden Bereichs verwendet werden.

10. Der Käufer ist verpflichtet, die Montageanleitung unter www.malbet.pl zu lesen.

11. Bei Montagearbeiten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Paneele in vertikaler Position gehalten werden (horizontales Bewegen ist nicht zulässig).

12. Verkaufte Betonzaunelemente sind grau (natürliche Betonfarbe).

13. Sie sind nicht beschwerdefähig und zulässig:
– geringfügige Farbunterschiede der Elemente – die nicht vom Hersteller abhängen und von Faktoren wie der Farbe der Aggregate oder den atmosphärischen Bedingungen beeinflusst werden.
– Abflüsse – an den Rändern von Platten und Pfosten kann es sogenannte geben Abwässer, die aus dem Produktionsprozess stammen.
– kleine Vertiefungen auf der Oberfläche der durch den Produktionsprozess bedingten Elemente
– kleine Mikrorisse, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen
– Überfälle auf der Oberfläche von Elementen, die infolge des Produktionsprozesses und des Verdampfungsprozesses entstehen und aufgrund der Wetterbedingungen verschwinden.
– leichte mechanische Schäden wie Abrieb, Kratzer und Späne beim Be-, Transport- und Entladen.
Alle oben genannten Faktoren beeinflussen nicht die Eigenschaften sowie die Unterschätzung der technischen und betrieblichen Parameter der Produkte.